Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute ziehe ich meinen Hut, äh, Helm und nehme für „Arbeitsschutz – aber sicher!“ die rechtlichen Grundlagen für Schutzhelme ins Visier.
Der sichere Arbeitsalltag beginnt im und am Kopf. Besteht am Arbeitsplatz die Gefahr, von herabfallenden, pendelnden, umfallenden oder wegfliegenden Gegenständen getroffen zu werden (Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung), gehört der Industrieschutzhelm verpflichtend zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Er muss Stöße dämpfen und durchdringungsfest sein.
Schutzhelme halten nicht ewig
Auch wenn Schutzhelme hart im Nehmen sind, haben sie eine begrenzte Lebensdauer. Die Hersteller geben dazu Richtwerte an. Der Grad der Beanspruchung, Witterungseinflüsse, UV-Strahlung und Verunreinigungen beeinflussen die Haltbarkeit. Die Faustregel lautet: Helme, deren Schale aus thermoplastischem Kunststoff besteht, sollen nach drei bis vier Jahren Gebrauchsdauer ersetzt werden, Helme aus duroplastischem Material nach ca. acht Jahren (siehe auch „Kennzeichnung“).
Normenübersicht
- DIN EN 397:2013-04 – Industrieschutzhelme: Schutz vor Gehirnverletzung und Schädelbruch durch fallende Gegenstände. Erfüllt der Helm die optionale Anforderung „Elektrische Eigenschaften“ (dann
ohne Belüftungsöffnungen), bietet er auch Schutz bei kurzfristigem, unbeabsichtigtem Kontakt mit spannungsführenden Teilen (bis zu 440 V). - DIN EN 12492:2012-04 – Bergsteigerhelme: Spezielle Industrieschutzhelme für Arbeiten in der Höhe (PSAgA), die nach DIN EN 397 zertifiziert und zusätzlich auf seitliche Dämpfung geprüft wurden. } DIN EN 50365:2002-11 – Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen. Verhindert eine gefährliche Körperdurchströmung durch den Kopf. Grundanforderungen der DIN EN 397 werden erfüllt, deshalb auch für nicht-elektrische Arbeiten geeignet.
- DIN EN 14052 – Hochleistungs-Industrieschutzhelme für verschärfte Anforderungen z. B. seitl. Stoßdämpfung.
- DIN EN 812:2012-04 – Industrie-Anstoßkappen: Anforderung an Industrie-Anstoßkappen (kein Helm!) zum Schutz vor Anstoßen des Kopfes an feste Gegenstände.
Weitere Orientierung & Hilfe
- DGUV Regel 112-193 (BG BAU) Benutzung von Kopfschutz
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention
Gelb, orange, blau oder weiß?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht spielt die Helmfarbe keine Rolle. Sie kann Auskunft über Branche, Unternehmenszugehörigkeit, Qualifikation oder Funktion der Helmträgers geben. Gäste auf Baustellen tragen meist weiße Helme.
Helmkennzeichnung
- CE-Kennzeichnung
- Kennnummer der Konformi-
tätsbewertungsstelle - zugrunde liegende Norm
- Herstellername oder -zeichen
- Herstellungsjahr und -quartal
- Typbezeichnung
- Größe / Kopfumfang in cm
- Kurzzeichen Helmmaterial
- optionale Features, z. B. Eignung für sehr niedrige / hohe Temperatur, elektr. Isolierung (440 V Wechselspannung), seitl. Verformung (LD), Spritzschutz vor geschmolzenem Metall etc.
Die Kennzeichnung muss gegossen oder geprägt sein. Die optionalen Anforderungen können auch auf einem Etikett gekennzeichnet werden.
Kennzeichnung der Kunststoffe
Thermoplastisch: PE, PC, PA, ABS, PP-GF, PC-GF oder HDPE
Duroplastisch: UP-GF oder PF-SF
NORMANS 4 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit prüfen: Das Herstellungsdatum ist neben Infos zu Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff meist an der Unterseite des Helmschildes zu finden.
- Die DGUV empfiehlt den „Knacktest“: Knister- oder Knackgeräusch beim seitlichen Drücken der Helm-
schale? Helm entsorgen! - Thermoplastische Helme eignen sich besser für kältere Einsätze (bis zu -40° C, duroplastische Helme sind hitzebeständiger (formbeständig bis zu +500° C).
- Zubehöre müssen ebenfalls normkonform sein und sind gemäß der Gefährdungen auszuwählen (z. B. Augenschutz, Gehörschutz, Nackenschutz). Es dürfen nur vom Helmhersteller empfohlene Zubehöre in der von ihm angegeben Art und Weise befestigt werden. PSA, die auch unabhängig vom Helm bzw.
Kappe getragen werden kann, gilt nicht als Zubehör.