• Norman Checker

Norman Checker
Sicher hinauf mit Leiter und Bühne

  • Mai 22, 2025
Die wichtigsten Regeln für sommerlichleichte Sicherheitsschuhe

Servus, ich bin Norman Checker, der Experte für Normen und Richtlinien. Heute frische ich für Arbeitsschutz – aber sicher! das Wissen rund um das Besteigen von Leitern, Tritten und Bühnen auf.

// Foto: SZwei Verlag

Für alle, die Leitern, Fahrgerüste oder Arbeitsbühnen im Betrieb einsetzen, ist ein Verständnis der grundlegenden Regelwerke unerlässlich, um die passenden Arbeitsmittel auszuwählen, einzusetzen und regelmäßig zu checken. Rund ein Drittel der gemeldeten Absturzunfälle sind Abstürze von Leitern und Tritten.

Es lohnt sich also, das Wissen rund um die folgenden Sicherheitsvorschriften aufzufrischen, schließlich zählen Leitern und Arbeitsbühnen zu den meistgenutzten Arbeitsmitteln:

• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Legt fest, wie

Leitern und Bühnen bereitgestellt (Gefährdungsbeurteilung!),

verwendet und instandgehalten werden müssen.

• DGUV Regel 100-500, 2.1: Beschreibt, wie Leitern genutzt

werden dürfen – z. B. nur für kurzzeitige Arbeiten, auf festem

Untergrund. Hinweise z. B. zu Prüfung, Auswahl und

Lagerung von Leitern.

• DGUV Information 208-016: Anleitung für den Umgang mit
Leitern und Tritten. Praxisorientierter Leitfaden mit verständlichen
Illustrationen für alle Beschäftigten – vom Azubi bis zum Meister.

• DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention gelten für alle

Betriebe. Die Vorschrift regelt z. B. die Pflicht zur Unterweisung
vor der ersten Nutzung von Arbeitsmitteln.

• DIN EN 131 (1–7): Die Europäische Leiternorm. Sie definiert die

technischen Anforderungen an Leitern, z. B. was Sprossenab-

stände, Rutschhemmung, Belastbarkeit oder Prüfverfahren

angeht. Teil 7 bezieht sich speziell auf fahrbare Leitern mit Platt-

formen und schreibt u. a. rutschhemmende Trittflächen, Hand-

läufe und eine ausreichende Standsicherheit vor.

TIPP: Hersteller und Betreiber sollten bei Neuanschaffungen auf

die Konformität mit dieser Norm achten – insbesondere im

Hinblick auf Produkthaftung und Versicherungsfragen.

• TRBS 2121-2: Beschreibt, wann Leitern als Arbeitsplatz eingesetzt

werden dürfen – z. B. nur bei einer maximalen Standhöhe von

2 Metern, wenn keine bessere Alternative vorhanden ist. Grund-

lage für die Gefährdungsbeurteilung und Entscheidung für oder

gegen den Einsatz einer Leiter.

• DIN EN 280: Mobile Hubarbeitsbühne: Bauweise, Steuerung
und Prüfung von Hubarbeitsbühnen.

• DIN EN 1495: Hebebühnen mit Führung: Beschreibt Anforde-
rungen an Hebebühnen, die fest mit einem Gebäude verbunden
sind bzw. wo stationäre Höhenzugänge üblich sind wie z. B.
Mastkletterbühnen.

• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Ergänzt die BetrSichV

und regelt, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen, wenn Leitern

dauerhaft im Arbeitsumfeld vorhanden sind – etwa bei Regal-

anlagen oder technischen Anlagen.

LERNSNACKS FÜR AZUBIS
Die DGUV bietet in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften gehaltvolle Lernsnacks an. Die Medienpakete und E-Learning-Kurse zum sicheren Umgang mit Leitern und Fahrgerüsten sind ideal als Auffrischung für interne Schulungen oder als Schulungsgrundlage für neue Auszubildende im Betrieb.

Gewusst? Ab 15 Jahren dürfen Azubis unter bestimmten Voraussetzungen Leitern benutzen. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten altersgerecht, unterwiesen und beaufsichtigt sind, wofür der Arbeitgeber verantwortlich ist.

Blick nach vorn
Smarte Arbeitsbühnen z. B. mit Neigungssensoren, Überlastwarnsystemen oder GPS-Ortung sollen die Arbeitsmittel künftig noch sicherer machen. An besonders schwer zugänglichen Stellen werden zunehmend Drohnen zur Inspektion oder Zustandskontrolle eingesetzt, was ganz neue Tätigkeitsprofile und entsprechende Vorbereitung bei den technischen Ein- und Unterweisungen mit sich bringt.

Neu dabei und hoch hinaus – Wichtiges für Azubis
Eine Weisheit, die stets modern bleiben wird: Der richtige Umgang mit Arbeitsmitteln muss von Anfang an gelernt werden. Deshalb zielen wohl die letzten Gesetzesänderungen – z. B. BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 – noch stärker auf die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung und Qualität der Unterweisung insbesondere bei jungen Beschäftigten ab. Wie kann das im Alltag funktionieren?

NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:

  1. E-Learning entlastet: Viele Berufsgenossenschaften und Bildungsträger bieten praxisnahe digitale
    Schulungen zum Leitergebrauch an = ergänzender Input zur Präsenzunterweisung – nicht nur für Azubis.
  2. Unterweisung: Neue Mitarbeiter – insbesondere Azubis – müssen bereits vor der ersten Benutzung
    der Arbeitsmittel unterwiesen werden. Das muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.
  3. Ergonomische Belastung: Noch nicht ausgewachsene Jugendliche sollen nicht schwer heben
    und Zwangshaltungen vermeiden. Hier gilt: Leitern dürfen nur eingesetzt werden, wenn keine ergo-
    nomischere Lösung möglich ist.
  4. Wichtigste Regeln zuerst: Drei-Punkt-Regel, keine Improvisation, nie zu zweit auf der Leiter, Auf-/Ab-stieg in Blickrichtung, Kontrolle vor Arbeitsbeginn …
  5. Ausstattung mit geeigneter PSA: Sicherheitsschuhe mit rutschfester Sohle, Werkzeugtaschen oder -gurte (keine Werkzeuge lose auf die Leiter mitnehmen).

>> Quellen & Links für mehr Informationen:

  • www.baua.de

  • www.bgbau.de

  • www.destatis.de

  • www.publikationen.dguv.de

Norman checkt das für Sie!

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