Sonnenbrillen sehen cool aus, sollen aber vor allem die Augen gegen UV-Strahlung schützen. Worauf es bei der Auswahl ankommt? Norman checkt’s!
Sonnenschutzbrillen zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung. Sie schützen die Augen vor optischer, ultravioletter (UV) Strahlung, die je nach Dauer und Intensität Augenerkrankungen wie Augenkatarakt (Star), Horn- oder Bindehautentzündungen („Verblitzen“) oder Netzhautschäden verursachen kann. Geeignete Sonnenbrillen mit UV- und Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Einsatz sind mit und ohne mechanische Schutzfunktion sowie mit unterschiedlichem Lichtdurchlässigkeitsgrad (VLT) erhältlich. Die Kennzeichnungen an Bügel (Rahmenkennzeichnung) und Glas (Scheibenkennzeichnung) verraten die relevanten Eigenschaften.
Relevante Normen & Regeln:
- DIN EN 166: regelt die sicherheitsrelevante Kennzeichnung der Schutzausrüstung im Bereich Augen. Es wird unterteilt in Kennzeichnung der Sichtscheiben und des Tragkörpers. Die Kennzeichnung muss wesentliche technische Merkmale beinhalten.
- DIN EN 170: Persönlicher Augenschutz; Ultraviolettschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
- DIN EN 172: Persönlicher Augenschutz; Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
- DIN EN 1836: Persönlicher Augenschutz; Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Beobachtung der Sonne
- DGUV Regel 112-192 (BGR 192): Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz
Kennziffer Optische Klasse:
Die optische Klasse gibt an, für welche Tätigkeiten die Scheiben geeignet sind. Unterschieden werden die Klassen 1 (für Arbeiten mit besonders hoher Anforderung an die Sehleistung und für den Dauergebrauch), 2 (für Arbeiten mit durchschnittlicher Anforderung an die Sehleistung) und 3 (für grobe Arbeiten ohne größere Anforderung an die Sehleistung / nicht für den Dauergebrauch).
Kennziffer Schutzklasse / Schutzstufe:
Welchen Schutz eine Brille bietet, wird mit der Schutzklasse (Filtertyp) und der Schutzstufe (Grad der Strahlendurchlässigkeit), die durch einen Bindestrich getrennt werden, angegeben (z. B. 5-2,5). Die Schutzklasse wird in fünf Kategorien unterteilt: 2 (UV-Schutzfilter), 2C od. 3 (UV-Schutzfilter mit guter Farberkennung), 4 (Infrarot-Schutzfilter), 5 (Sonnenschutzfilter), 6 (UV-Schutzfilter mit IR-Spezifikation). In Abhängigkeit der Lichtdurchlässigkeit (VLT) wird die Schutzstufe in folgende Kategorien aufgeteilt: 1,2 (VLT 100 – 74,4 %), 1,7 (VLT 58,1 – 43,2 %), 2,5 (VLT 29,1 – 17,8 %), 3,1 (VLT 17,8 – 8,0 %).
Insgesamt gilt: Je höher die Schutzstufennummer, desto geringer die Durchlässigkeit für optische Strahlung.
TIPP: Sonnenbrillen mit Schutzfunktion über BG Bau förderbar
Die BG Bau fördert Sonnenbrillen für den betrieblichen Gebrauch nach DIN EN 172 (Schutzstufe 5-2, 6-2 oder 5-2,5 bzw. 6-2,5) und DIN EN 166. Das gilt auch für Brillen, die gegebenenfalls zusätzlich an die Sehstärke des Benutzers angepasst werden. Die Förderung beträgt maximal 20 € pro Brille.
Normans 5 Praxis-Tipps für Checker:
- Ermitteln Sie im Vorfeld Ihren individuellen Sonnenschutzbedarf (Verwendung, Festigkeit) passend zu Ihrer Tätigkeit und lassen Sie sich in Sachen Schutzfilter und mechanischen Anforderungen im Fachhandel oder bei einem Optiker beraten.
- Achten Sie darauf, dass neben dem CE-Zeichen (und ggf. GS = geprüfte Sicherheit) Infos zur optischen
Klasse, Schutzklasse und Schutzstufe vorhanden sind. - Vorsicht bei der Lichtdurchlässigkeit: Braune und graue Gläser sind für den Straßenverkehr geeignet, da sie die Farbwahrnehmung nicht beeinträchtigen. Orangebraune Gläser können Blaulicht filtern. Blaue Warnlampen – z. B. von Krankenwagen, Feuerwehr – können deshalb evtl. nicht mehr wahrgenommen werden.
- Prüfen Sie Ihre persönliche Anforderungen, z. B. Schutz gegen Beschlagen (Filterkennzeichnung „N“),
Gewicht, Tragekomfort (ggf. verstellbare Bügel). - Erkundigen Sie sich nach Fördermitteln: Persönlicher Augenschutz nach DIN EN 172 sowie DIN EN 166 sind durch die BG Bau förderungsfähig.
Quellen & Links für weitere Information: