Spielregeln für neue und recycelte Materialien bei Sicherheitsschuhen
Servus, ich bin Norman Checker, der Normen- und Richtlinien-Checker. Heute prüfe ich für Arbeitsschutz – aber sicher!, was Sicherheitsschuhe in Bezug auf Ausstattung, Kennzeichnung, Tragekomfort und Umweltaspekte leisten müssen, damit der Sprung in den Frühling sicher ist.
Endlich mehr Tageslicht und damit wieder mehr Action in den Bauprojekten. Zeit zu fragen: Sind die Sicherheitsschuhe noch passend ausgerüstet für die Extrameilen? Neben vorgeschriebener Schutzfunktion rücken nämlich verstärkt Ergonomie-, Komfort- und Materialaspekte in den Fokus. Obacht – das kann die Schutzfunktion beeinflussen.
Rechtsrahmen bleibt – der Fokus verschiebt sich
Die Pflicht zum Tragen geeigneter Sicherheitsschuhe ergibt sich unverrückbar aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), konkret aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 5). Ergibt diese ein Risiko für die Füße, sind vom Arbeitgeber zertifizierte Sicherheitsschuhe bereitzustellen und vom Arbeitnehmer konsequent zu benutzen. Ergänzend regeln PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Auswahl und Verwendung. Neu ist also nicht der Rechtsrahmen, sondern eher die Erwartung an Materialien und Transparenz: Nachhaltige Alternativen sind zulässig – aber nur bei voller Normkonformität.
Beispiel: S3 bleibt S3 – auch mit Recyclinganteil
Sicherheitsschuhe der Klasse S3 nach DIN EN ISO 20345 müssen unverändert alle Kernanforderungen erfüllen: Zehenschutzkappe, Durchtrittschutz, antistatische Eigenschaften, Energieaufnahme im Fersenbereich, Wasseraufnahme, Durchtrittshemmung sowie rutschhemmende Sohlen. Wichtig: Der Einsatz recycelter oder biobasierter Materialien ändert nichts an den Prüfungen. Jede Materialvariante wird normativ getestet. Das Ergebnis zählt und ist an der Kennzeichnung abzulesen.
Was normativ zählt
Recycelte Textilien (z. B. aus PET-Rezyklat), biobasierte Kunststoffe oder metallfreie Durchtrittschutze können nur eingesetzt werden, wenn sie die Prüfungen der Norm bestehen.
Entscheidend sind:
- Mechanische Belastbarkeit (z. B. Durchtrittprüfung)
- Dauerhaftigkeit (Alterungs- und Abriebtests)
- Schutzwirkung unter Praxisbedingungen
Maßgeblich ist die CE-Kennzeichnung inklusive EU-Konformitätserklärung nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425.
Wissenshappen
- CE ist Pflicht: Ohne CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung gilt ein Sicherheitsschuh rechtlich nicht als PSA.
- Konformes Material: Recyceltes Material ist erlaubt, wenn alle Prüfungen bestanden sind. Die Norm bewertet Leistung, nicht die Herkunft.
Aktualisierte Norm im Blick behalten
Die DIN EN ISO 20345 wurde zuletzt im Jahr 2022 überarbeitet (siehe Norman Checker in der Juni-Ausgabe 2022); neue Zusatzkennzeichnungen (z. B. verbesserte Rutschhemmung, metallfreie Ausführungen, alternative Durchtrittschutzmaterialien) schaffen mehr Differenzierung. Für Anwender heißt das: Genauer hinsehen, welche Zusatzanforderungen für den konkreten Einsatz relevant sind.
Orthopädie & Nachhaltigkeit: kein Widerspruch
Auch nachhaltig konzipierte Sicherheitsschuhe dürfen orthopädisch angepasst werden – aber ausschließlich gemäß der DGUV Regel 112-191. Zulässig sind nur geprüfte Einlagen/Konzepte, die den ursprünglichen Schutz nicht beeinträchtigen.
Überblick: Welche Sicherheitsstufe die passende ist, finden Sie unter www.szwei-verlag.de/norman:
NORMANS 5 PRAXIS-TIPPS FÜR CHECKER:
- Einsatz prüfen: Auf passende Eigenschaften und Schutzklasse achten.
- Kennzeichnung lesen: Die Sicherheitsklasse definiert den Grundschutz – die Zusatzkennzeichnung entscheidet über die Alltagstauglichkeit. Deshalb Zusatzanforderungen mit dem Job abgleichen.
- Tauglichkeit checken: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung prüfen.
- Passform sichern: Orthopädische Anpassungen nur nach DGUV 112-191 durchführen lassen.
- Rechtzeitig entsorgen: Sicherheitsschuhe müssen aussortiert werden, sobald ihre Schutzwirkung nicht mehr einwandfrei gewährleistet ist. Als Faustregel gilt ein Austausch nach 6 bis 12 Monaten bei täglicher Nutzung, spätestens jedoch bei sichtbaren Schäden (z. B. abgenutztes Profil, Nagel in der Sohle, abgenutztes Innenfutter).
>> Quellen & Links für mehr Informationen:
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