Die jüngst veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten A5.1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben direkten Einfluss auf den UV-Schutz. Im Interview gibt Expertin Dr. Susanne Kemme vom Euskirchener Hautschutzhersteller Peter Greven Physioderm Antworten auf diesbezügliche wichtige Fragen.
Frau Dr. Kemme, Ende August 2025 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A5.1 vorgelegt, die Auswirkungen auf den UV-Schutz hat. Was genau besagt die neue Regel?
Dr. Susanne Kemme: Die ASR A5.1 setzt beziehungsweise konkretisiert verbindliche Regeln für den Arbeitsschutz im Freien und in offenen Arbeitsstätten, vor allem mit Blick auf Witterungseinflüsse wie die UV-Strahlung. Eine wesentliche Neuerung ist, dass erstmals der UV-Index verbindlich zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen wird. Konkret müssen Arbeitgeber jetzt ab einem Schutzindex von 3 dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten Schutzmaßnahmen gegen die Sonnenstrahlung ergreifen.
Und wie erfahren Arbeitgeber, wie hoch der aktuelle UV-Index ist?
Dr. Kemme: Die Technische Regel nennt ausdrücklich die Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz unter www.bfs.de und die des Deutschen Wetterdienstes unter https://kunden.dwd.de/uvi_de. Zudem wird darauf verwiesen, dass in unklaren Gefährdungssituationen ergänzende Messungen vor Ort zur Berechnung des lokalen UV-Index zweckmäßig sein können.
Was ist konkret zu tun, ab einem UV-Index von 3?
Dr. Kemme: Beim UV-Schutz gilt wie im Arbeitsschutz grundsätzlich, das TOP-Prinzip. Es müssen also zunächst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählt zwingend das Verwenden von Sonnenschutzmittel für Körperstellen, die nicht durch Kleidung oder Kopfbedeckung geschützt werden können. Neu ist, dass die ASR A5.1 ausdrücklich vorgibt, dass „wasserfeste Produkte mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (mindestens 30, besser 50+), einschließlich ausreichendem UV-A-Filter“ geeignet sind. Bei der Auswahl der Produkte sollte man deswegen darauf achten, dass die Mittel mit dem „A“ im Kreis ausgezeichnet sind.
Dr. Susanne Kemme
… ist Expertin für UV-Schutz beim Euskirchener Hautschutzhersteller Peter Greven Physioderm.
Können Sie kurz den Unterschied zwischen UV-A- und UV-B-Strahlen erklären?
Dr. Kemme: UV-B-Strahlen sind kurzwellig, energiereich und dringen weniger tief in die Haut ein als UV-A-Strahlen. Die UV-A-Strahlen sind langwellig und haben weniger Energie, sie dringen aber tiefer in die Haut ein. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist für lichtbedingte Hautschäden nicht nur die UV-B-Strahlung, die Sonnenbrand auslöst, verantwortlich, sondern auch die UV-A-Strahlung. Deren negative Wirkung macht sich in Form von Langzeitschäden wie Falten und Pigmentflecken bemerkbar, aber im schlimmsten Fall auch als Hautkrebs. Deswegen müssen Sonnenschutzmittel auch gegen UV-A-Strahlen schützen. Die Europäische Kommission empfiehlt, dass 1/3 der UV-Filter in einem Sonnenschutzmittel die Haut ausschließlich vor UV-A-Strahlen schützen sollen. Profimittel für den täglichen Gebrauch sollten weit darüber hinausgehen.
Welche Auswirkungen wird die ASR A5.1 auf den UV-Schutz haben, der in den vergangenen Jahren ja schon eines der Top-Themen im Arbeitsschutz war?
Dr. Kemme: Die verschärften Regeln nehmen die Arbeitgeber noch stärker in die Pflicht als sie es ohnehin schon sind. Zu den Pflichten gehören etwa die Unterweisungspflicht und das Bereitstellen geeigneter Sonnenschutzmittel. Zugleich werden aber auch die Beschäftigten ausdrücklich eingespannt, indem ihre Mitwirkungspflicht betont wird. Ich persönlich erwarte, dass die neue Regelung den UV-Schutz auf der Agenda der Berufsgenossenschaften noch weiter nach oben schiebt, verstärkte Kontrollen eingeschlossen.
Was empfehlen Sie Arbeitgebern, um ihrer Pflicht nachzukommen und ihre Beschäftigten wirklich von der Notwendigkeit des UV-Schutzes zu überzeugen?
Dr. Kemme: Man muss den Beschäftigten erklären, dass sie ihr Risiko an weißem Hautkrebs zu erkranken, sehr deutlich verringern können, wenn sie sich an die Maßnahmen halten und UV-Schutz verwenden. Das größte Problem beim Sonnenschutz und beim Hautschutz insgesamt ist, dass die Beschäftigten die Produkte nicht oder falsch anwenden oder dass die Anwendung zur Routine wird. Deswegen sind praktische Unterweisungen und Hilfsmittel wie Poster und Infokarten wichtig, wie sie Profianbieter bereitstellen. Die richtige Dosierung funktioniert am besten mit Spendersystemen, die den Sonnenschutz automatisch richtig dosieren und so optimalen Schutz bieten. Man kann die Spender beispielsweise im Servicefahrzeug oder im Bauwagen anbringen. So ist man zugleich abgesichert, dass das Sonnenschutzmittel immer vor Ort ist. Tuben und Sprays hingegen können unterwegs leicht mitgenommen werden.