Das Augenlicht ist wertvoll. Besonders, wenn man im Handwerk oder Baugewerbe aktiv ist, benötigt man einen scharfen Blick. Bei den meisten Menschen nimmt das allerdings das Leistungsvermögen der Augen mit zunehmendem Alter ab. Dieser Prozess lässt sich zwar nicht aufhalten, aber mit passendem Augenschutz wird er zumindest nicht forciert. Ein gutes Beispiel, warum Augenschutz mittlerweile zwingend zur PSA gehört, ist sicherlich die Sonnenbrille.
Vor 30, 40 Jahren galt die Sonnenbrille vorrangig als ein modisches Accessoire. Cool und lässig wirkte, wer eine trug, die Schutzfunktion spielte eine eher untergeordnete Rolle. Doch hat sich im Laufe der Jahre herumgesprochen, das ein zuverlässiger Augenschutz gegen die intensive Strahlung der Sonne wichtig ist, um auf Dauer Schäden am Auge zu verhindern. Dabei sind es nicht allein die UV– und die Infrarot-Strahlung, die gravierende Erkrankungen am Auge hervorrufen können. Auch zu viel des sichtbaren Lichts kann zu grauem Star, Schneeblindheit, einem Sonnenbrand auf der Hornhaut, Netzhauterkrankungen oder gar Tumoren führen. Insofern sollte zum Schutz des Augenlichts, also der eigenen Gesundheit, nicht nur bei Säge-, Schweiß-, Flex- oder ähnlichen Arbeiten der richtige Augenschutz getragen werden, sondern auch zum Schutz gegen zu viel oder zu intensives Sonnenlicht. Die BG BAU warnt in ihrer Broschüre „Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien“ übrigens davor, Brillen ohne UV-Filter als Sonnenschutzbrille einzusetzen: Sie können den Zweck sogar dadurch umkehren, dass durch die hinter Glas erweiterten Pupillen mehr UV-Strahlen abbekommen. Sie empfiehlt: Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 gefertigt sein.