Arbeitskleidung ist längst mehr als nur eine robuste Latzhose mit vielen zweckmäßigen Taschen. Sie ist mittlerweile „en vogue“, in Arbeitskleidung kann man sich problemlos auch außerhalb des Berufes sehen lassen. Doch so schick und bequem sie auch ist, ihren eigentlichen Zweck, nämlich dem Träger sozusagen eine robuste Außenhaut zu verleihen, muss sie auch weiter erfüllen. Und Warnschutzkleidung hat noch viel mehr zu leisten.
Diese ist ganz besonders in der „dunklen Jahreszeit“ unerlässlich, um eine erhöhte und frühzeitige Sichtbarkeit sicherzustellen. Warnkleidung sollte immer dann getragen werden, wenn das Risiko besteht, übersehen zu werden, denn sie gewährt optimale Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen und jedem Wetter. Das gilt ganz besonders für Tätigkeiten, bei denen man im öffentlichen Raum agiert oder im alltäglichen Straßenverkehr unterwegs ist. Aber auch auf der Baustelle ist Warnschutzkleidung zu tragen, damit die dortige Logistik, die Kranführer, Bagger- oder Staplerfahrer frühzeitig Personen wahrnehmen und entsprechend reagieren können. Die fluoreszierenden Farben und reflektierenden Streifen der Warnschutzkleidung erhöhen die Sichtbarkeit um ein Vielfaches und helfen so, Unfälle und Gefahrensituationen zu reduzieren.
Laut der seit Herbst 2013 gültigen EN ISO 20471 ist für klassifizierte Warnschutzkleidung zwar nicht die Farbe, wohl aber die Mindestfläche des fluoreszierenden und reflektierenden Materials vorgegeben. Um optimalen Schutz zu gewährleisten, muss Warnkleidung der Klasse 3 mindestens über 0,8 qm fluoreszierender Fläche sowie mindestens 0,2 qm Reflexmaterial verfügen. Diese ist bei einer erhöhten Gefährdung vorgeschrieben, zum Beispiel bei Arbeiten im Straßenverkehr mit mehr als 60 km/h. Um eine 360 Grad Sichtbarkeit zu gewährleisten, muss das reflektierende Material umlaufend auf allen Seiten der Kleidung am Bein, am Arm und am gesamten Körper verarbeitet sein. Warnwesten oder auch Latzhosen sind als einzelne Kleidungsstücke nicht mehr in der Klasse 3 zertifizierbar.