Schutz- und Warnkleidung muss auch nach dem Reinigen noch den Normen entsprechen. Um das fachgerecht zu kontrollieren und dokumentieren, bietet sich laut Deutsche Berufskleider Leasing (DBL) die Zusammenarbeit mit textilen Mietdienstleistern an.
Für die Sicherheit am Arbeitsplatz steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Hier gibt es für Auswahl, Anschaffung sowie die Pflege vom Gesetzgeber klare Vorgaben. Schließlich gilt: Die Übereinstimmung der Schutzkleidung mit der Norm muss dauerhaft gewährleistet werden, auch nach mehrmaligem Tragen und häufigen Wäschen. Auf Nachfrage sollte der Arbeitgeber zudem entsprechende Nachweise und Dokumentationen bereitstellen – im Falle eines Arbeitsunfalles können diese Dokumente sogar von der Berufsgenossenschaft angefordert werden.
Professionelle Dienstleister
Hier kann es sich für die Betriebe durchaus lohnen, das Thema an professionelle Dienstleister auszulagern. Denn die bieten passende Angebote. Einmal mit entsprechenden Kollektionen, aber eben auch im Rahmen ihrer Service- und Pflegeprozesse. So können den Betrieben gleichbleibend hohe Qualitätsstandards gewährleistet werden. Dahinter stecken sehr detaillierte Vorgaben, Arbeitsabläufe, Prüfmethoden.
So erfolgt etwa bei nach DIN EN ISO 20471 normierter Warnschutzkleidung im DBL Mietservice zunächst eine Vorsortierung nach Leuchtgelb oder Leuchtorange. „Nach zertifiziertem Waschprozess und Trocknung beurteilen unsere geschulten Mitarbeiter der Qualitätskontrolle die Leuchtkraft des signalfarbenen Oberstoffes und den Zustand der Reflexstreifen – da sie jedes einzelne Kleidungsstück einscannen, wissen sie sofort, worauf zu achten ist“, erklärt Jan Kuntze (Foto), Textilingenieur und Geschäftsführer der Kuntze & Burgheim Textilpflege. „Entspricht das so kontrollierte Kleidungsstück nicht mehr den gewünschten Anforderungen, tauscht unsere Näherei die Reflexstreifen aus. Oder der Artikel wird komplett ersetzt.“
Schutzwirkung nach Reparatur
Wichtig ist auch die Kontrolle von Chemikalienschutz nach DIN EN 13034. Denn erhält dieser keine ausreichende Nachimprägnierung, verliert er seine komplette Schutzwirkung. Gründliche Überwachung ist auch bei nach DIN ISO 11611 normierter Schweißerschutzkleidung erforderlich.
Reparaturen dürfen ebenso wie Veredelungen weder zum Verlust der Baumusterprüfung noch zur Einschränkung der Schutzwirkung eines Kleidungsstückes führen. Laut dem DBL Experten wird auch sichergestellt, dass im Mietservice Reparaturen nur mit Originalmaterial unter Berücksichtigung der Verarbeitungsweisen des Konfektionärs durchgeführt werden. „So wird gewährleistet, dass der Artikel auch nach der Reparatur die geforderte Schutzwirkung aufweist“, so Jan Kuntze.