So wichtig Sonnenlicht für den Menschen ist, die ultraviolette Strahlung der Sonne birgt auch Gefahren. „Rund 250.000 Menschen erkranken jährlich in Deutschland an Hautkrebs, Hauptgrund ist die ultraviolette Strahlung“, lautet die erschreckende Mitteilung der BG BAU zur „häufigsten Berufskrankheit am Bau im Jahr 2020“.
Gerade bei Arbeiten im Freien ist Schutz vor UV-Strahlung daher wichtig – die BG BAU unterstützt und berät Unternehmen und Beschäftigte zu Maßnahmen. Denn „Hautkrebs fällt lange nicht auf, vor allem Laien nicht, zumal er in verschiedenen Formen auftritt“, sagt Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU. „Aber man kann präventiv viel tun.“ Dazu gehört neben Beratungen ab dem 35. Lebensjahr unbedingt eine regelmäßige Krebsvorsorge-Untersuchung. Doch, so Wahl-Wachendorf, gehe nur etwa ein Drittel der Beschäftigten zum Hautarzt.
Bernhard Arenz
… ist neben seiner Tätigkeit als Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU auch Leiter des Fachbereichs Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, merkt an, dass die Zahl an Neuerkrankungen in den letzten Jahren stets gewachsen sei. Die Zunahme der Erkrankungen führt auch zu einer Zunahme der Kosten: „Über 8 Millionen Euro für die ambulante Versorgung und etwa 11 Millionen Euro für Rente aufgrund von Hautkrebs“, nennt er den jährlich bei der BG BAU anfallenden Kostenpunkt. Besonders betroffen sind laut den Auswertungen Dachdecker, auf Platz zwei landet der Straßenbau. „Gerüstbauer haben hingegen eine geringere Belastung durch die ultraviolette Strahlung, da sie teilweise im Schatten arbeiten“, so Arenz. Insgesamt lassen sich Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk als besonders gefährdet zusammenfassen.
Erfreulich ist, dass das Thema Hautschutz auf dem Bau ankommt. „Wir haben etwa 71.000 Beschäftigte in 2020 zu dem Thema beraten“, erklärt Wahl-Wachendorf, und räumt mit einem gängigen Vorurteil auf: „Ein dunkler Teint oder eine dunkle Hautfarbe schützt nicht vor Hautkrebs.“ Schatten, regelmäßiges Eincremen oder eine Mütze hingegen schützen sehr wohl. Arenz gibt jedoch zu bedenken, dass persönliche Maßnahmen immer willensabhängig sind. „Der Anwender muss davon überzeugt sein, sonst verzichtet er darauf.“
Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf
… ist Fachärztin für Arbeitsmedizin. Seit November 2018 ist sie Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU, seit Juli 2009 Leitende Ärztin des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU und seit 2011 Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher
Betriebs- und Werksärzte e.V..
Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen, die dem klassischen Präventionsprinzip folgt: technische und organisatorischen Lösungen vor den persönlichen. Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für Schatten sorgen. Wenn technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, bieten sich organisatorische an, zum Beispiel Arbeiten in Zeiten mit geringerer UV-Belastung zu legen. Erst danach sollten persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden wie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung sowie der Schutz von Kopf, Nacken, Nase und Ohren. Um Schädigungen der Augen und der Netzhaut zu
vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen.
Camillo F. Kluge
So unterstützt die BG BAU
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen und unterstützt mit Arbeitsschutzprämien auch finanziell die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz. Beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch Hautscreenings erhalten – denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme zur Vorbeugung von Weißem Hautkrebs.