Gerade in den Sommermonaten ist die Haut bei Arbeiten im Freien starken Belastungen ausgesetzt, die das Hautkrebsrisiko steigern. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) räumt mit einigen Mythen auf und gibt Tipps, wie sich jeder schützen kann.
Manche Menschen meinen immer noch, dass ihnen die Sonne keinen Schaden zuführen kann, weil sie beispielsweise einen dunkleren Hauttyp haben oder ihre Haut sonnengewöhnt ist. Doch das ist falsch: Hautschäden treten bereits auf, bevor es zu einem Sonnenbrand kommt. Hautschäden summieren sich während des Lebens und können zu Hautkrebs führen. Weder Sonnenbräune noch ein dunkler Hauttyp schützen vor Hautkrebs.
Zeiten in der Sonne reduzieren
Eincremen der Haut schützt zwar zeitweilig vor Sonnenbrand, aber Hautschäden können auch trotz Sonnencreme entstehen. Wichtiger ist, die Zeiten in der Sonne zu reduzieren, Schatten aufzusuchen sowie körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung: lange Ärmel, lange Hosenbeine, Nackenschutz, Sonnenbrille und Kopfbedeckung. Viele glauben, dass die Haare allein ausreichend vor UV-Strahlung durch die Sonne schützen, doch die Kopfhaut ist sehr empfindlich. Die Hautkrebsvorsorge schließt daher die Kopfhaut mit ein. Auswertungen der DGUV zeigen, dass bei Arbeitnehmern Kopf und Gesicht am häufigsten von weißem Hautkrebs betroffen sind.
Je nach Hauttyp hat die Haut einen natürlichen Eigenschutz, der durch einen hohen Lichtschutz des Sonnenmittels verlängert werden kann. Aber eben nicht unendlich. So kann ein hellhäutiger, blonder, blauäugiger Hauttyp mit einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 einen Sonnenschutz von zehn Minuten auf 300 Minuten verlängern. Das ist jedoch nur als Richtwert zu verstehen. In der Mittagshitze ist die Strahlungsstärke beispielsweise immer besonders hoch.
Nachcremen verlängert den Sonnenschutz nicht
Nachcremen nach starkem Schwitzen oder Wasserkontakt ist zwar sinnvoll, verlängert aber den Sonnenschutz nicht mehr als den ursprünglich ermittelten Tageswert. Die Haut muss sich nach dem Sonnenbaden erst erholen.
Die Gefahren, die von UV-Strahlung durch die Sonne ausgehen, müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Neben entsprechender Kleidung können etwa Schattenspender oder auch angepasste Arbeitszeiten hilfreich sein. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die geeigneten Schutzmaßnahmen regelmäßig unterweisen.
Betriebsärzte beraten und unterstützen Betriebe und Unternehmen ebenfalls. Die individuelle Beratung des Mitarbeiters kann besonders bei bestimmten Hauterkrankungen, Medikamenteneinnahme oder Hautveränderungen wichtig sein.
INFO
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.