Beschäftigte in der Baubranche sind als so genannte Outdoor-Worker besonders gefährdet, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Daher müssen sie sich schon jetzt im Frühling gut schützen. Das ist gar nicht so schwer, wenn sie ein paar Ratschläge beherzigen.
Die Schlechtwetter-Zeit neigt sich dem Ende entgegen, der Frühling hält Einzug. Die Beschäftigten in der Baubranche atmen auf. Doch Vorsicht: Mit der zunehmend stärker werdenden Sonnenstrahlung steigt auch das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Denn bereits im Frühjahr nimmt die Stärke ultravioletter Strahlung in unseren Breiten deutlich zu. Allein auf die Monate April und Mai entfällt ein Viertel der jährlichen UV-Bestrahlung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin (siehe Grafik).
Wenn die UV-Strahlen zu lange und zu intensiv auf die Haut einwirken, kann das Erbgut der Hautzellen beschädigt werden, sodass Krebszellen entstehen. Laut Deutscher Krebshilfe erkranken jährlich knapp 260.000 Menschen in Deutschland neu an weißem Hautkrebs. Viele Betroffene gehören zu den bundesweit rund 2,7 Millionen Outdoor-Workern und haben sich bei der Arbeit nicht ausreichend geschützt. Weil es viele solcher Fälle gibt, wurden bestimmte Formen des weißen Hautkrebses 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen – und zählen seither zu den häufigsten Berufskrankheiten. Mit der Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten ist der angemessene Schutz vor natürlicher UV-Strahlung Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung. Diese muss der Arbeitgeber jedem gefährdeten Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
„UV-Schutz bedeutet zunächst, dass die Arbeitgeber technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen“, sagt Frank Severiens, UV-Schutz-Experte beim Hersteller Peter Greven Physioderm (PGP). Die Euskirchener bieten wohl das umfangreichste UV-Schutzprogramm der Branche und eröffnen damit individuelle Schutzmöglichkeiten für sämtliche Berufsgruppen. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise Sonnensegel aufgebaut oder Arbeitsabläufe so verlegt werden, dass die Mitarbeiter zu Zeiten mit starker Sonneneinstrahlung nicht im Freien tätig sind. Diese Maßnahmen lassen sich im Arbeitsalltag aber leider nicht immer umsetzen. Deswegen müssen letztendlich in den allermeisten Fällen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Viermal „H“ lautet hier die Eselsbrücke: Hemd, Hose, Hut – und hoher Lichtschutzfaktor.
Ohne Hautschutzmittel ist kein UV-Schutz vollständig
Ganz gleich, wie gut man sich mit Hut und Kleidung auch schützt: Die besonders neuralgischen Körperstellen wie Nase, Ohren, Unterlippe, Nacken oder Hände müssen in jedem Fall mit Sonnenschutzmitteln eingecremt werden. Diese sogenannten Sonnenterrassen sind häufig die Körperstellen, an denen sich der weiße Hautkrebs ausbildet. „Ohne berufliche Hautschutzmittel ist deswegen kein UV-Schutz vollständig“, weiß Severiens. Sonnenschutzmittel ist dabei nicht gleich Sonnenschutzmittel. Wer den schädlichen UV-Strahlen bei der Arbeit täglich viele Stunden ausgesetzt ist, der benötigt in jedem Fall professionelle Mittel für den
beruflichen und dauerhaften Gebrauch – und keine Sonnenschutzmittel aus dem Consumer-Bereich. Das hat vor allem zwei Gründe. Zum einen ist es die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, also die Formulierung der Produkte: „Mein Eindruck ist, dass viele Produkte für den Supermarkt zunächst so formuliert sind, dass sie vor allem vor Sonnenbrand schützen“, sagt Severiens, „der Fokus liegt also primär auf dem Schutz vor UVB-Strahlen.“
Zum Hintergrund: UVB-Strahlen sind kurzwellig, energiereich und dringen weniger tief in die Haut ein als UVA-Strahlen. Die UVA-Strahlen hingegen sind langwellig und haben weniger Energie, sie dringen aber tiefer in die Haut ein. Während die UVB-Strahlen für das Entstehen eines Sonnenbrandes verantwortlich sind, sind UVA-Strahlen hauptverantwortlich für die Hautalterung. An der Entstehung von Hautkrebs sind beide Strahlungsarten beteiligt. Wobei: UVA-Strahlen sind besonders tückisch, weil sie selbst durch Wolken kaum gefiltert werden und sogar durch Fensterglas hindurchkommen. „Zwar ist es eine offizielle Vorgabe, dass Sonnenschutzmittel zumindest ein Drittel des angegebenen UVB-Schutzes auch im UVA-Bereich erreichen muss. Für Personen, die oftmals ganzjährig draußen arbeiten, reicht ein Drittel meiner Meinung nach aber nicht aus“, sagt Experte Severiens. „Das Ziel sollte es sein, das gesamte als gefährlich geltende Strahlungsspektrum gleichmäßig abzudecken.“
Mindestens Lichtschutzfaktor 30
Zum anderen enthalten so gut wie alle Consumer-Produkte Parfüm. Das riecht zwar gut, allerdings sind Parfüminhaltsstoffe für die Hautverträglichkeit nicht unumstritten, weil sie grundsätzlich Allergien auslösen können. Das ist ein Problem, das sich in Verbindung mit der Sonneneinstrahlung noch verschärft, weil Parfüminhaltstoffe Sonnenallergien fördern können. Der wichtigste Grund, der für Profiprodukte spricht, ist der Service, den deren Anbieter mitliefern. Profianbieter liefern nämlich nicht nur die Produkte, sie schauen sich auch die Arbeitsplätze an und helfen bei der Gefährdungsbeurteilung. So können sie die Produkte empfehlen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignet sind. Diesen Service kann weder ein Discounter noch eine Drogerie leisten. „Service und Beratung sind aber extrem wichtig“, erklärt Severiens, „das größte Problem beim Sonnenschutz und beim Hautschutz insgesamt ist nämlich, dass die Mitarbeiter die Produkte nicht oder falsch anwenden.“
Denn wenn Beschäftigte beim Eincremen nicht die ausreichende Menge verwenden, sich nicht richtig eincremen oder nicht regelmäßig nachcremen, dann hilft auch der höchste Lichtschutzfaktor nichts. Profianbieter helfen da mit Unterweisungen, Online-Tutorials und Hilfsmitteln wie Postern und Infokarten und sensibilisieren so die Mitarbeiter. Die richtige Dosierung funktioniert am besten mit Spendersystemen, die den Sonnenschutz automatisch richtig dosieren und so optimalen Schutz bieten. Bleibt
die Frage, auf welche Eigenschaften Beschäftigte bei Sonnenschutzmitteln achten sollten. Auch hier weiß Experte Severiens Rat: „Sonnenschutzmittel sollten mindestens Lichtschutzfaktor 30 aufweisen und idealerweise extra wasserfest sein, damit sie nach dem Schwitzen nicht immer wieder neu aufgetragen werden müssen.“ Denn wer im Sommer draußen arbeitet, der schwitzt – und zwar ganz anders als jemand, der sich am Strand bräunt. Für alle, die intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, empfiehlt sich sogar Lichtschutzfaktor 50. In jedem Fall ist es wichtig, den Sonnenschutz regelmäßig zu erneuern, um den Schutz aufrecht zu erhalten.
Explodierende Fallzahlen
Seit der weiße Hautkrebs 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, explodieren die Fallzahlen geradezu. Im aktuellen Berichtsjahr 2018 gab es 7467 Verdachtsfälle bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV); 4255 Fälle wurden als Berufskrankheit anerkannt. In beiden Statistiken belegen der weiße Hautkrebs und seine Vorstufen damit unrühmliche Spitzenpositionen. Insgesamt erkranken laut der Deutschen Krebshilfe jährlich knapp 260.000 Menschen an weißem Hautkrebs und seinen Vorstufen.