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Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§22 SGB VII) und DGUV Vorschrift 1

  • Juli 29, 2020

Beschreibung:

Die Berufsgenossenschaften empfehlen eine regelmäßige Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten, damit diese immer mit einem aktuellen Wissensstand und mit neuen Ideen und Anregungen arbeiten können. Bei Fachkräften für Arbeitssicherheit ist die Weiterbildung verpflichtend.
In dieser 1-tägigen Veranstaltung wird ein systematisches Sicherheitsprogramm entwickelt, mit dem die wesentlichen Aspekte der Arbeitssicherheit abgefragt und erfüllt werden.
Die Teilnehmer aktualisieren ihre Kenntnisse zu möglichen Gefahren am Arbeitsplatz und lernen, ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter sachgerecht zu erfüllen.

Zum Thema
Sie sind Sicherheitsbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit und müssen sich umfassend weiterbilden? Das Wissen und die Kenntnisse in der Arbeitssicherheit werden in diesem 1-tägigen Seminar auf den neuesten Stand gebracht; über aktuelle rechtliche und organisatorische Entwicklungen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz wird berichtet und Maßnahmen daraus abgeleitet.

USP

  • Aktualisierung der Rechtskenntnisse
  • notwendige Fortbildung
  • mit Checklisten

Zielsetzung
Die Teilnehmer sollen typische Unfallursachen erkennen und lernen, die Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz werden noch einmal erläutert und Hilfestellungen gegeben, wie diesen effektiv nachgekommen werden kann – von der Führungskraft bis zum Mitarbeiter.

Zertifizierungen
2 VDSI Punkte Arbeitsschutz

Termine:
24.11.2020

Orte:
Essen

Anbieter:

Haus der Technik e. V.
45127 Essen
Telefon: 0201 / 1803 – 1
Webseite: www.hdt.de
E-Mail: hdt@hdt.de

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