Sachkundigen Seminar für Leitern, Tritte & Fahrgerüste

Erwerben Sie die vorgeschriebene Sachkunde zur Prüfung von Leitern und Tritten nach
BetrSichV § 2 Abs. 6 und ArbSchG § 7 – Voraussetzung für Ihre Bestellung als befähigte Person
durch den Arbeitgeber.

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