Veranstaltungen

PSAgA Sachkunde nach DGUV Grundsatz 312-906

Beschreibung: Diese Schulung befähigt Personen zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Schulung sind Sie als Sachkundiger zertifiziert, die notwendigen jährlichen Sachkundeprüfungen an der Ausrüstung (Auffanggurte, Halteseile, Verbindungsmittel, Karabiner etc.) durchführen. Um den einwandfreien Zustand der PSAgA langfristig zu gewährleisten, muss mindestens einmal jährlich ein Sachkundiger die Produkte prüfen und

PSAgA Sachkunde nach DGUV Grundsatz 312-906

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Steigen und Retten mit PSAgA – Wiederholungskurs

Beschreibung: Anwenderschulung zur Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und zum Retten von Verunfallten Personen gemäß DGUV Regel 112-198 / 199 mit bis zu maximal 8 Personen zur Auffrischung und / oder Vertiefung. Das gültige Zertifikat für die Anwendung von PSAgA nach DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199 besteht für 12 Monate. Danach

Steigen und Retten mit PSAgA – Wiederholungskurs

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Steigen und Retten nach DGUV Regel 112-198/199 – Grundkurs

Beschreibung: Hierbei handelt es sich um eine Anwenderschulung zur Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und zum Retten von Verunfallten Personen gemäß DGUV Regel 112-198 / 199. Dabei richtet sich dieser Kurs an Anwender von Schutzausrüstung, die in der Höhe arbeiten. Eine passende Ergänzung zur Schulung „richtige Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmerzahl ist auf

Steigen und Retten nach DGUV Regel 112-198/199 – Grundkurs

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