Unterweisung nach DGUV-Regel 112-198
Eine Unterweisung zur Benutzung und Anwendung von PSAgA ist vor jedem Erstgebrauch sowie mindestens einmal jährlich laut der DGUV-Regel 112-198 vorgeschrieben. Arbeitgebende stehen hierbei in der Pflicht, ihre Mitarbeiter regelkonform unterweisen zu lassen.
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