Beschreibung:
Im zweitägigen Seminar zur Prüfung befähigte Person Gerüstbau des Haus der Technik e.V. lernt der Teilnehmer neben den rechtlichen Grundlagen, den Aufgaben, Rechten und Pflichten einer Befähigten Person die technischen Grundbegriffe für den Gerüstbau und die Gerüstnutzung kennen.
Schutzmaßnahmen auf Gerüsten und Schutzeinrichtungen an Gerüsten werden ebenso näher erläutert wie die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen an Gerüsten vor dem Gebrauch. Abschließend wird auch über die vorbeugende Instandhaltung, Kennzeichnung und die erforderliche Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen für Gerüste gesprochen.
Fachtechnisch werden im Seminar Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN 12811 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke sowie DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste behandelt. Fahrbare Arbeitsbühnen sowie Traggerüste werden hingegen nicht behandelt.
Die grundsätzlichen Anforderungen an Standsicherheit, Arbeits- und Betriebssicherheit sowie die Systembauteile (Funktion, Maße) werden anschaulich anhand von Folien, Videoclips, Bildern und kleinen Experimenten besprochen.
Zum Thema
Gerüste sind als Arbeitsmittel so zu bauen, zu sichern und zu nutzen, dass Verletzungen z. B. durch Absturz verhindert werden. Mit dem Abstürzen von Gerüsten ist häufig ein sehr langer Arbeitsausfall verbunden. Zudem stellen Unfälle mit Gerüsten eine der häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle dar.
Die Verantwortlichkeiten für die Arbeitssicherheit auf Gerüsten liegen zwar hauptsächlich beim Gerüstbauer, sie liegen aber auch beim Gerüstnutzer.
Nach jeder Montage und vor jeder Benutzung müssen Gerüste geprüft werden. Die Prüfung an Gerüsten dürfen ausschließlich befähigte Personen für Gerüste durchführen. Nur diejenigen Personen können als befähigte Person Gerüste bestellt werden, die aufgrund der Berufsausbildung und -erfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit das Arbeitsmittel Gerüst prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen.
Zielsetzung
Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person für Gerüste als Arbeitsmittel, die im Auftrag des Arbeitgebers einer Gefährdungsbeurteilung und einer Kontrolle der Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen vor dem Gebrauch zu unterziehen sind. Nach dem Seminar können die Teilnehmer die Arbeiten beim Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten sicher überwachen und entsprechende Prüfdokumente anfertigen.
Teilnehmerkreis
• Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist
• Interessierte Personen
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- Gerüstabstürze vermeiden
- Gefährdungsbeurteilung erstellen
- Zusatzqualifikation Befähigte Person
Programm
Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
- Befähigte Person Gerüstüberprüfung I
Am ersten Tag des Seminares wird eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen und der technischen Regelwerke für den Gerüstbau gegeben.
- Rechtliche Grundlagen (Grundgesetz, ArbschG, Baurecht der Bundesländer, LBO)
- Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV Ausgabe 2015
- DGUV Vorschriften und Regeln für den Gerüstbau (DGUV 201-011; DGUV 201-047); FRG 1
- DIN 4420 Teile 1 und 3 und DIN EN 12811 Teil 1
- Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Gerüsten (Mängel)
- „Befähigte Person“ – Aufgaben, Rechte und Pflichten (BetrSichV §2; ArbschG §7; TRBS 1203, BetrSichV Anhang 2, 3.2)
- Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers
- Verantwortung und Haftung (Umgang mit Verantwortung und Haftung)
- Relevante Unterlagen der Gerüsthersteller (Zulassungen, Aufbau- und Verwendungsanleitung AuV sowie weitere Unterlagen)
Dipl.-Ing. (FH) Heiner Hövelbrinks
DVS Ingenieurbüro für konstruktive Gerüstbau-Lösungen, Rüthen
- Befähigte Person Gerüstüberprüfung I
- Befähigte Person Gerüstüberprüfung I
- Arten von Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart
- Anwendung der Lastklassen, Höhen- und Breitenklasse (Ermitteln der Lastklasse sowie Breitenklasse)
- Grundsätze für Bau und Nutzung (bauliche Durchbildung, Regelausführung,
- Gerüstbauteile (Prüfung auf Beschädigung)
- Standsicherheit (Gerüstgründung, Verankerung, Aussteifung, Gitterträger)
- Arbeitssicherheit (Spaltmaße, 3-teiliger Seitenschutz, Fang- und Dachfanggerüste nach DIN 4420-1, PSAgA)
- Überblick Unterschiede fahrbare Gerüste nach DIN 4420-3 und fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004
- Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen (Schutzgerüste nach DIN 4420-1; Seitenschutz nach DIN EN 12811)
- Kontrolle vor Nutzung (Unterlagen zur Überprüfung, Systematik)
- Kennzeichnung der Gerüste (Freigabeschein, Gerüstsperrung)
- erforderliche Dokumentation (Prüfprotokoll des Gerüstnutzers)
- Bestellqualität: Was muss der Gerüstbauer für die Auftragsdurchführung wissen?
Dipl.-Ing. (FH) Heiner Hövelbrinks
DVS Ingenieurbüro für konstruktive Gerüstbau-Lösungen, Rüthen
- Befähigte Person Gerüstüberprüfung I
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer-Download
Termine:
19. – 20.11.2024
Orte:
Essen (hybrid)
Anbieter:
Haus der Technik e. V.
45127 Essen
Telefon: 0201 / 1803 – 1
Webseite: www.hdt.de
E-Mail: info@hdt.de